Hausordnung

  • Im Jugendtreff gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot und auch jegliche andere Drogen sind verbote.

 

  •  Ausserhalb der Räumlichkeiten, sowie in der Zeit vor und nach dem Jugendtreff liegt die volle Verantwortung für die Jugendlichen bei den Erziehungsberechtigten. Der Jugendtreff lehnt jegliche Haftung und Verantwortung für diese Zeit ab. 

 

  • Die Erziehungsberechtigten werden gebeten mit den Jugendlichen genau abzumachen, wann diese wieder Zuhause sein müssen.

 

  • Bei Regelüberschreitungen werden die Erziehungsberechtigten informiert und die Jugendlichen können vom Jugendtreff ausgeschlossen werden.

 

  • Das vorliegende Schutzkonzept wird zum Schutz der Gesundheit aller beteiligten Personen eingehalten